Förderprogramme der Region Hannover

Die Region Hannover fördert im Rahmen von spezifischen Richtlinien Projekte zu Themenschwerpunkten des Jugendschutzes und der Jugendarbeit.

HIER gibt es alle dafür nötigen Antragsformulare und weiterführende Informationen.

Unten sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. Bei Fragen hilft die Geschäftsstelle des RJR unter 0511 854685 oder info(at)rjr-hannover.de weiter.

 

Überkom. Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den §§ 11 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit.

• Inhalte:

Der Antragsteller soll durch die Förderung bei der Durchführung von Angeboten auf Grundlage der ín der Richtlinie genannten Ziele unterstützt werden. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten. Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig: Mehrtägige Gruppenangebote, Außerschulische Bildungsangebote, Projekte der Jugendarbeit.

• Umfang:

Die Fördersätze bemessen sich je nach gewählter Maßnahme und sind im Detail den Richtlinien zu entnehmen.

• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):

    • Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe,

    • Jugendorganisationen und Initiativen,

    • Sonstige Vereine und Verbände.

Fachspez. Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Anknüpfend an die Stärken bzw. Schwächen der Mädchen und Jungen kann geschlechts-spezifische Jugendarbeit von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützt werden. Das fachspezifische Thema wird jährlich vom Fachbereich Jugend auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf auf einen anderen Themenschwerpunkt angepasst.

• Inhalte:
Geschlechtshomogene Veranstaltungen, die Benachteiligung abbauen, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen fördern und sie in ihrer Identität bestärken, sowie ihr Selbstbewusstsein und Kompetenzen fördern.
Beteiligungsprojekte mit den Handlungszielen Befähigung zur Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, Befähigung zur Selbstbestimmung hinsichtlich der eigenen Rolle im gesellschaftlichen Kontext.

• Umfang:
Höchstsatz 3.000,00 € pro Maßnahme.

• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):

    • Kommunen
    • Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Jugendorganisationen und Initiativen
    • Sonstige Vereine und Verbände

Kinder- und Jugendschutz

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII

Nach § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes angeboten werden.

Die Maßnahmen sollen dabei junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte in Form von pädagogischen Bildungs- und Gruppenangeboten für junge Menschen der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen, Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gefördert.

Inhalte

Mit der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuwendungsrichtlinie vom Juni 2020 werden alle Schwerpunktthemen des Jugendschutzes, also Sucht-, Gewalt- und Medienprävention finanziell gefördert. Die Richtlinie ersetzt die bisherige zur Alkoholprävention und zur Gewaltprävention.

Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden spezifische Fokusthemen zu den einzelnen Schwerpunktthemen erarbeitet, die aus Sicht des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz der Region Hannover als besonders wichtig eingestuft werden. Um die Mittel gleichmäßig in der Region Hannover für Jugendschutzprojekte einzusetzen wurden Budgets für Teilregionen gebildet.

Umfang

Es gibt keine Höchstgrenzen für die Beantragung. Die Förderung ist durch das zur Verfügung stehende Budget für das Thema und die Teilregion beschränkt.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe und die Kommunen im Zuständigkeitsgebiet des Jugendhilfeträgers Region Hannover.

Antragsfristen

Für das kommende Jahr können Förderanträge jeweils bis zum 30. September gestellt werden.

Wenn danach noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Nachbeantragung bis zum 28. Februar des laufenden Jahres möglich.