Die Ausbildung zur Jugendleiterin und zum Jugendleiter

In einem mindestens 50 stündigen Grundlehrgang erlernen junge Menschen pädagogische und rechtliche Grundlagen. Die Mindeststandards für die Ausbildung sind im JFMK vom 4./5. 6. 2009 formuliert.

In dem Lehrgang werden Themen vermittelt wie z. B. die gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen, Persönlichkeitsentwicklung, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, Gruppenpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Jugendleiterin oder der Jugendleiter muss mindestens 16 Jahre alt sein und die für die Tätigkeit in der Jugendarbeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) ist nachzuweisen.

Wo wird ausgebildet?

Die Ausbildung wird von vielen Jugendverbänden und auch Jugendpflegen in der Region Hannover angeboten. Sie haben unterschiedliche Formen, wie Abendveranstaltungen, Blockseminare am Wochenende oder in der Ferien.

Inhalte der Ausbildung

Die Inhalte der 50-stündigen Ausbildung zur Jugendgruppenleiterin oder zum Jugendleiter sind gesetzlich geregelt und beinhaltet:

  • Aufgaben und Funktion der Jugendleiter
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
  • Rechts- und Organisationsfragen
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Jugendschutzes
  • Aktuelle Themen: Gender, Partizipation, Integration, internationaler Jugendaustausch