Liebe Aktive,
grundsätzlich solltet Ihr Euch bei Problemen und Fragestellungen rund um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen frühzeitig Hilfe holen.
Euer erster Ansprechpartner sollte in der Regel Euer Verein/Verband, bzw. Eure Organisation sein, für die Ihr tätig seid. Zumindest auf Landesebene gibt es hauptberufliches Personal, die Euch gerne weiterhelfen. Eine Übersicht findet Ihr auf den Seiten des Landesjugendrings (ljr) hier.
Gerne sind wir Euch bei der Vermittlung eines richtigen Ansprechpartners behilflich.
Handelt es sich um sehr dringende Anliegen rund um die Gefährdung des Wohles eines Kindes, so sind die Jugendämter Ansprechpartner.
Der Nds. Landtag hat mit dem "Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports" vom 30. Juni 1962 die Notwendigkeit eines Sonderurlaubs für ehrenamtlich Tätige anerkannt.
Weitere Infos bei eurem Träger, bzw. auf den Internetseiten: http://www.juleica.de/627.0.html