Die Verlängerung

Die Juleica hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Ist eine Jugendleiterin oder der Jugendleiter weiterhin in der Jugendarbeit aktiv, kann sie oder er eine neue Juleica beantragen, wer "in den drei Jahren an einer oder mehreren Fortbildungen im Zeitumfang von mind. 8 Zeitstunden teilgenommen hat und diese Fortbildungen in den in 2.2.2 des RdErl. genannten Themenfeldern verortet sind oder über eine entsprechende Qualifikation durch Berufsausbildung/Studium verfügt."

Die erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einem Auffrischungskurs ist im Runderlass (RdErl.) nicht vorgeschrieben; wird aber als sinnvoll angesehen.

Üblicherweise sollte die Juleica erneut beantragt werden, wenn der Gültigkeitszeitraum der bisherigen Card endet. Der RdErl. enthält keine Regelung, wie lange die alte Juleica schon ungültig sein darf, wenn die Card erneut beantragt wird.
Dies liegt daher im Ermessensspielraum des freien Trägers.“ (ljr auf: www.juleica.de/uploads/media/kommentar_juleica_erlass.pdf