Kinder und Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit ist nach dem SGB VIII ein Teil der Jugendhilfe. Sie ist neben der Familie, der Betreuung im Elementarbereich, Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer wichtiger, ergänzender Lern- und Bildungsort für Kinder und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendarbeit hat als Zielgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren, wobei der Schwerpunkt im Alter von sechs bis 18 Jahren liegt.

Das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit umfasst nach dem SGB VIII:

  1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 
  3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 
  4. internationale Jugendarbeit, 
  5. Kinder- und Jugenderholung, 
  6. Jugendberatung. (SGB VIII, § 11, Abs. 3)

 

Die Angebote werden von unterschiedlichen Akteuren offeriert, die bereits im SGB VIII erwähnt sind:

"Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe." (SGB VIII, § 11, Abs.2)

Jugendverbände oder Jugendorganisationen sind formal gesehen Zusammenschlüsse von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen. Tatsächlich sind diese Organisationen häufig an Erwachsenenorganisationen angebunden, z.B. an Kirchen („katholische Jugend“, „evangelische Jugend“) oder Gewerkschaften („Gewerkschaftsjugend“). Neben den schon genannten Verbänden gibt es noch verschiedene Jugendverbände, unter anderem die Pfadfinderverbände, die Naturfreundejugend, die Landjugend, die Sportjugend u.a.m..

Jugendringe sind Zusammenschlüsse der Jugendverbände auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der gemeinsamen Interessensvertretung, auch hier sind Aktive organisiert.