Kinderschutz
Verpflichtung
Mit diesem Beitritt verpflichten sich die Akteur:innen der Jugendarbeit zu mehreren Unterpunkten.
Zunächst sind alle aktiven Jugendgruppenleitungen zu dem Themenfeld Kinderschutz zu schulen, was bereits durch die Juleica Ausbildung geschieht. Empfehlenswert ist aus unserer Sicht auch der Besuch von Juleica Fortbildungen zum Thema Kinderschutz.
Die Gruppenleitungen sind auch zu unterrichten, was gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sein können. Hierfür gibt es verschiedene Materialien, u.a. Checklisten und Flyer mit übersichtlichen Handlungsempfehlungen.
Wenn also ein Kind einen oder mehrere Punkte der Liste mit den gewichtigen Anhaltspunkten erfüllt, so muss die Gruppenleitung den nächsten Schritt gehen und sich an eine verantwortliche Person wenden, beispielsweise die Zeltlagerleitung. Kommt diese Person ebenfalls zur Einschätzung, dass es sich um eine Kindeswohlgefährdung handeln könnte, wird die “insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz” eingeschaltet. Diese kann die Kindeswohlgefährdung in der Regel gut einschätzen und gemeinsam können ggf. weitere Akteur:innen einbezogen werden.
Die Jugendverbände haben oftmals Kinderschutzkonzepte, die sie eigenständig umsetzen und die ausführlicher sind. Auch der RJR hat ein Kinderschutzkonzept. Alternativ arbeiten sie mit Selbstverpflichtungen. Hierzu sollte sich jede Gruppenleitung eigenständig informieren.
Um mögliche Täter:innen in den eigenen Reihen auszuschließen, wird in der verbandlich geprägten Kinder- und Jugendarbeit von den Aktiven oftmals ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 78 SGB VIII verlangt. Dieses muss bei dem Träger der Maßnahme vorgezeigt werden.