Finanzierung

Die Region Hannover fördert mit einer jährlichen Zuwendung die Grundstruktur der Jugendarbeit durch eine Pauschale, die nach Beschluss der RJR-Vollversammlung an die Geschäftsstellen der Jugendverbände ausgezahlt wird. Die Geschäftsstelle des Regionsjugendringes Hannover e.V. mit ihren Angeboten wird ebenfalls gefördert.

Förderung überkommunaler Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

In diesem Fall sollten die Teilnehmer:innen aus mindestens drei Kommunen der Region Hannover kommen. Zuschüsse können beantragt werden für Aktivitäten der Jugendarbeit wie Fahrten und Lager, Bildungsangebote oder Projekte.

Förderung fachspezifischer Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Zu den Spezialthemen Jugendbeteiligung, geschlechtsspezifische Arbeit sowie Gewalt- und Alkoholprävention können gesondert Fördermittel beantragt werden.

Wichtig: Bei der Förderung handelt es sich um Mittel der Region Hannover. Der Antrag und die Abrechnung müssen daher an die Region Hannover gerichtet werden.

Bei grundsätzlichen Fragen zu den Anträgen geben wir jedoch auch gerne Auskunft:

Darüber hinaus gibt es Stiftungen, die die Jugendarbeit finanziell unterstützen, sowie spezielle für Jugendarbeit eingerichtete Förderprogramme wie 4GENERATION des Landes Niedersachsen:

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