Gremien & Netzwerk

Vollversammlung (VV)

Die Vollversammlung (kurz: VV) ist die Mitgliederversammlung und das oberste beschlussfassende Gremium des Regionsjugendring Hannover e.V. Hier haben Delegierte aus den Mitgliedsverbänden Stimmrecht in Abhängigkeit zu ihrer Größe. Daher stehen den kleinen Mitgliedsverbänden 2 Delegierte und den großen Mitgliedsverbänden bis zu 5 Delegierte zu. Die VV tagt mindestens einmal jährlich und wird durch den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Sie wird von dem Vorsitzenden oder einem anderen vom Vorstand bestimmten Mitglied geleitet. Als höchstes Organ obliegt es ihr, den Vorstand des RJR zu wählen, den Vorstand zu entlasten, den Haushaltsplanvorschlag festzulegen, die Geschäftsberichte der Gremien entgegenzunehmen, die Kassenprüfer:innen zu wählen, über Grundlagen und Richtlinien des RJR beschlusszufassen, Ausschüsse zur Erledigung besonderer Aufgaben einzusetzen sowie Geschäftsordnungen und die Satzung zu erlassen. Die Vollversammlung tagt in der Regel öffentlich und es werden Niederschriften über die Sitzungen angefertigt.

Delegiertenausschuss (DA)

Der Delegiertenausschuss (kurz: DA) ist in § 10 der Satzung des Regionsjugendring Hannover e.V. geregelt. Die Zusammensetzung regelt die Geschäftsordnung. Dem Delegiertenausschuss gehören je zwei stimmberechtigte Vertreter:innen pro Jugendverband und ein:e stimmberechtigte:r Vertreter:in je Jugendring an. Darüber hinaus gehören die Vorstandsmitglieder dem Delegiertenausschuss ohne Stimmrecht an und leiten die Sitzungen des DA, der gewöhnlich viermal im Jahr tagt. Der Delegiertenausschuss nimmt eine Vielzahl von Aufgaben zwischen den Vollversammlungen wahr soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind. Zum Beispiel kann der DA Arbeitsausschüsse einrichten und Vertreter:innen in andere Organisationen wählen. Der DA tagt grundsätzlich öffentlich und von den Sitzungen des DA werden Niederschriften gefertigt.

AK Grundsatz

Der AK Grundsatzfragen wird durch Delegierte aus der Vollversammlung besetzt und tagt immer zwischen den Delegiertenausschüssen.  Hier wirken zwischen sechs und zehn Aktive mit. Aufgabe des AK Grundsatz ist die Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen, wie eine Aktualisierung des Verteilerschlüssels für die Mitgliedsverbände, mögliche strukturelle Veränderungen in der Gremienarbeit des RJR oder die Veränderungen der Förderrichtlinien durch die Region Hannover. Der AK Grundsatz hat die Möglichkeit, diese komplexen Themenfelder genaustens zu beraten und gibt dann Empfehlungen an den Delegiertenausschuss und die Vollversammlung ab.   

AK IB/Koordinationsteam Projekt “International Footprint”

Aus dem AK IB (Internationale Begegnungen) ist im Jahr 2017 das Kooperationsprojekt „International Footprint“ entstanden, welches durch das Koordinationsteam, bestehend aus Mitarbeitenden des Team Jugend- und Familienbildung der Region Hannover und des RJR Hannover, koordiniert wird. Für einzelne Veranstaltungen kann durch das Koordinationsteam außerdem eine Projektgruppe gegründet werden, an der sich weitere Personen beteiligen können. Zusätzlich trifft sich an einzelnen Terminen im Jahr das Netzwerk IB, ein freier Zusammenschluss aus Fachkräften der kommunalen und freien Jugendarbeit und weiteren Interessierten, um sich zum Thema Internationale Jugendbegegnungen auszutauschen und zu vernetzen. Weitere Infos zum Projekt “International Footprint” gibt es hier.

AK Diversität

Im Arbeitskreis Diversität kommen Vertreter:innen aus freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, Verwaltung sowie aus anderen Institutionen zusammen, um sich zu verschiedenen Themen auszutauschen, weiterzubilden und auf der Ebene der Region Hannover zu vernetzen. Dabei geht es um eine enge Verzahnung von Theorieinput und Einblicken in die Praxis. Zudem wird das Potenzial des Arbeitskreises genutzt, um Positionen in die Öffentlichkeit zu tragen. Ziel ist es, die diversitätsbewusste und inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der Region Hannover zu fördern und zu stärken und somit allen (jungen) Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der AK Diversität trifft sich ca. einmal im Quartal. Hier gibt’s weitere Infos.

Orgateam „JuLeiCa Dankeschön-Aktion“ / AK Juleica

Rund 2.500 ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter engagieren sich in der Region Hannover in der Jugendarbeit. Diesen Einsatz würdigen die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und alle Städte und Gemeinden in der Region traditionell mit einer großen Dankeschön-Party. Die Veranstaltung „JuLeiCa Dankeschön-Aktion“ der Region Hannover wird als Kooperationsveranstaltung vom Regionsjugendring Hannover e.V., dem Stadtjugendring Hannover e.V., dem Team Jugend- und Familienbildung der Region Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt und von einem Orgateam (vormals AK Juleica), bestehend aus hauptamtlichen Mitarbeiter:innen und ehrenamtlichen Vertreter:innen der 4 Kooperationspartner:innen geplant und organisiert. Hier gibt’s weitere Infos.

AK Jugendpflegen

In der Region Hannover gibt es 21 Städte und Kommunen. Da die Region Hannover das Themenfeld kommunale Jugendarbeit an die Städte und Gemeinden übertragen hat, gibt es 21 Jugendpflegen in der Region Hannover. Das Team Jugend- und Familienbildung der Region Hannover ist u.a. für die Vernetzung der Jugendpflegen zuständig und lädt daher bis zu 4-mal im Jahr zu einem Treffen, dem AK Jugendpflegen, ein. Der RJR ist als Netzwerkpartner bei den Sitzungen eingeladen und kann den Blickwinkel der verbandlich geprägten Kinder- und Jugendarbeit einbringen.

AK Jugendbeteiligung

Das Themenfeld der Jugendbeteiligung ist weit und nach unserer Meinung handelt es sich eher um eine Haltung, nämlich Jugendliche wo möglich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, als um eine Aufgabe, die von einer Stelle ausgeführt wird. Daher sind wir in unterschiedlichen Belangen der Jugendarbeit unterwegs. Ein Betätigungsfeld ist der noch recht junge AK Jugendbeteiligung, der vom Team Jugend- und Familienbildung der Region Hannover koordiniert wird. Mehrere Aktive aus den Jugendpflegen der Kommunen sind hier vertreten und vernetzen sich.

AG 78

Die AG 78 ist eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch). Sie ist also ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, welches die institutionellen Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe zusammenbringt und der Koordination von Angeboten und der Vernetzung dient. In der Region Hannover gibt es eine Gesamt AG 78 und Untergruppen. Die verbandlich geprägte Jugendarbeit ist in der Unter-AG Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit vertreten. Es gibt durch Entsendungen Vertretungen in der Haupt-AG 78. In der Praxis gehen die Inhalte der Sitzungen über die rechtlichen Vorgaben hinaus und finden erweiterte Praxisinterpretationen. Als Beispiel gab es eine Einführung in das neue Bundeskinderschutzgesetz mit gemeinsamen Arbeitsphasen. Die AG 78 ist damit ein bedeutender Ort für die in § 4 SGB VIII geforderte partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern.

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der Jugendhilfeausschuss der Region Hannover nimmt gemeinsam mit der Verwaltung des Jugendamtes, gemäß § 70 Abs. 1 SGB VIII, die Aufgaben des Jugendamtes, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wahr. Der Jugendhilfeausschuss setzt sich dabei gemäß § 4 über die Satzung des Jugendamtes der Region Hannover aus fünfzehn stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Zur Kommunalwahl wurden die verbandlich organisierten Zusammenschlüsse gefragt, welche Vorschläge sie für eine Entsendung unterbreiten. Daher konnten für die Ausschusszeit 2021 bis 2026 zwei Personen mit Stimmrecht entsendet werden.

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